Fachartikel | ESE
Aspekte der Maschinen- und Betriebssicherheit von Gleisarbeitsmaschinen
"Gleisarbeitsmaschinen werden als Schienenfahrzeuge gemäß § 32 der Eisenbahn-Bau und -Betriebsordnung (EBO) zugelassen. Gleichzeitig sind die Fahrzeuge aber auch Trägerplattformen für Arbeitsmaschinen. Die Arbeitsmaschinen müssen daher zum einen zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Darüber hinaus müssen die Betreiber von Gleisarbeitsmaschinen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen..."
Sie sind an dem gesamten Artikel über die Aspekte der Maschinen- und Betriebssicherheit von Gleisarbeitsmaschinen interessiert? Wir stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung.