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Maschinen- und Betriebssicherheit in Instandhaltungswerken
"In Instandhaltungswerkstätten für Schienenfahrzeuge werden umfangreiche technische Anlagen zur Durchführung der Instandhaltungsaktivitäten betrieben. Aus ihrer Rolle als Betreiber eines umfassenden Maschinenparks heraus resultieren für die Unternehmer weitergehende rechtliche Verpflichtungen. Die Maschinen müssen zum einen zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme in den Werkstätten den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Zum anderen müssen die Betreiber für den konkreten betrieblichen Einsatz der Maschine Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um ihren arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen. Dieser Beitrag gibt konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung eines rechtssicheren Betriebs des Maschinenparks in den Schienenfahrzeuginstandhaltungswerkstätten."
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