Die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitskräfte auf einer Baustelle haben stets oberste Priorität. Bei vielen Bauvorhaben muss daher eine spezialisierte Person beauftragt werden, der zur Einhaltung des Arbeitsschutzes beiträgt. Dies ist der oder die Sicherheits- und Gesundheitskoordinator:in, kurz SiGeKo:in. Diese:r trägt wesentlich dazu bei, bei der Bausausführung zu beraten und zu koordinieren sowie bei späteren Arbeiten am Bauwerk detaillierte Prüfungen durchzuführen.
Das Tätigkeitsfeld eines Sicherheitskoordinierenden dreht sich somit um alle Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle. Dabei wird üblicherweise in Planungsphase und Ausführungsphase eingeteilt. In beiden Teilphasen werden dem Sicherheitskoordinierenden wichtige Aufgaben zu teil.
Ihre Vorteile
Leistungsumfang
Als Expert:in für Sicherheits- und Gesundheitskoordination bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen rund um die Sicherheit auf Ihrer Baustelle an.
Unser Know-how
Sie profitieren von unserem fachspezifischen Know-how. Durch regelmäßige Schulungen sind unsere Fachexpert:innen stets auf dem aktuellen Stand für Ihre Sicherheit.
Komplettpaket
Neben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bieten wir eine Vielzahl an weiteren Leistungen im Bereich Maschinen- und Arbeitssicherheit, sowie der Brandschutzplanung an.
Unser Vorgehen
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Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot abgestimmt auf Ihre Bedürnisse!
Aufgaben der Planungsphase
Bereits während der Planung eines Bauprojekt beginnt der bzw. die Koordinator:in damit, die Schutzmaßnahmen für die Baustelle auszuarbeiten und aufeinander abzustimmten. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören dabei:
- mögliche Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der unterschiedlichen Gewerke festzustellen und dabei auch alle anderen relevanten Einflüsse rund um die Baustelle zu beachten
- Bauherr:in/Projektleitung beratend zur Seite zu stehen, z. B. im Hinblick auf Baustelleneinrichtung, Terminplanung, frühzeitige Vermeidung von Risiken, sicherheitstechnisch notwendige Anlagen etc.
- einen konkreten Sicherheits- und Gesundscheitsschutzplan mit auf das jeweilige Projekt zugeschnittenen Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, welcher anschließend für jeden ersichtlich auf der Baustelle ausliegt
- beim Erstellen der Vorankündigung des Bauvorhabens und deren Übermittlung an zuständige Behörden mitzuwirken (falls zutreffend, siehe Tabelle oben)
- eine Unterlage mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen für eventuelle spätere Arbeiten zusammenzustellen – z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Aufgaben der Ausführungsphase
Während der Bauausführung ist der SiGeKo grundsätzlich dafür verantwortlich, die geplanten Sicherheitsmaßnahmen zu koordinieren, wichtige Informationen für alle ersichtlich bereitzustellen und bei Bedarf anzupassen. Im Detail fallen darunter die folgenden Tätigkeiten:
- Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 4 ArbSchG koodinieren: Zu diesen Grundsätzen zählen etwa eine Gefährdung für Leben und Gesundheit bei der Arbeit zu vermeiden bzw. gering zu halten, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen oder den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu berücksichtigen
- Den SiGe-Plan bekanntmachen und diesen bei Ausführungsänderungen anpassen: Eine Anpassung ist z. B. nötig, wenn neue Maschinen zum Einsatz kommen, deren sichere Bedienung noch nicht im Plan geregelt ist
- Sicherstellen, dass alle Arbeitsgeber auf der Baustelle die Einhaltung der Schutzbestimmungen überwachen: Damit ist nicht gemeint, dass der SiGeKo die tatsächlichen Arbeiten selbst überwachen muss. Er kann aber z. B. Nachweise der ordnungsgemäßen Anwendung von Arbeitsverfahren von allen Baufirmen einfordern
- Die sichere Zusammenarbeit aller Gewerke organisieren: Eine gute Abstimmung unter den Beteiligten ist essenziell für einen sicheren Bauablauf – der SiGeKo muss sich um die notwendige Information und Kommunikation kümmern, beispielsweise mit regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen. Auch Sicherheitsbegehungen inklusive Dokumentation und Analyse gehören unbedingt zu seinem Aufgabenbereich
Ausarbeitung der notwendigen Formalien:
- Ausarbeitung und Verwendung der Vorankündigung des Bauvorhabens an die zuständige Behörde innerhalb der Frist von 14 Tagen vor Baubeginn (sofern zeitlich möglich)
- Ausarbeitung und Versendung des SiGe-Planes
- Ausarbeitung und Versendung eines Anschreibens zum SiGe-Plan zur Erläuterung des SiGe-Plans sowie Bennenung der Verantwortlichen
- Wenn vom AG gewünscht, Ausarbeitung einer Sicherheits- und Gesundheitsschutz Ordnung und eines Notfall Rufnummerverzeichnisses
- Beratung bei Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
Koordinierung in der Ausführungsphase:
- Aushängen des SiGe-Planes auf der Baustelle, ggf. Anpassung des SiGe-Planes
- Regelmäßige Begehung der Baustelle und Hinwirken auf die Mängelbeseitigung, sowie Versendung der Protokolle
- Organisation, Durchführung und Protokollieren von Sicherheitsbehebungen und -besprechungen mit den Überwachungsbehörden
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