Jede Branche bringt ihre spezifischen Herausforderungen mit sich. Um Ihren Erfolg zu garantieren haben wir das passende Know-How.
Unsere Lestungen orientieren sich an Ihren individuellen Bedürfnissen. Unser Team auch hochqualifizierten Mitarbeiter:innen bietet ein breites Spektrum von Leistungen für den Explosionsschutz. Wir bringen unsere Expertise aktiv in Kundenprojekte ein und erledigen mit hoher und branchenübergreifender Erfahrung die notwendigen Abstimmungen im Projektverlauf, was u. a. einen effizienten und strukturierten Projektablauf sicherstellt.
Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz
Unsere zur Prüfung befähigten Personen gemäß TRBS 1203 und BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1 und 3.3, führen die Prüfungen mit dem Ziel durch, den Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände sicherzustellen.
Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß §15 BetrSichV
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen kontrolliert werden.
Wiederkehrende Prüfung gemäß §16 BetrSichV
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass der sichere Betrieb der zu überwachenden Anlagen regelmäßig nach den Vorgaben der Anlage 2 der BetrSichV geprüft wird.
Explosionsschutzkonzept
Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Betreiber sicherzustellen, dass bei Neuanlagen mit brennbaren Stoffen (vorgeschlagenes Explosionsschutzkonzept) geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um das Ziel des Explosionsschutzes zu erreichen.
Explosionsschutzdokument
Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Betreiber in Abhängigkeit der Gefährdung gefährliche explosionsfähige Gemische die Gefahren besonders auszuweisen (Explosionsschutzdokument mit Gefährdungsbeurteilung und Zündquellenanalyse).
FAQ
Was ist unter Explosionsschutz zu verstehen?
Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Technik, das sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen beschäftigt. Er gehört zum Bereich der Sicherheitstechnik und dient der Verhütung von Schäden an Personen oder Sachgegenständen. Diese können ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten oder defekte Arbeitsmittel haben, die wirksame Zündquellen des zu beurteilenden Systems darstellen. Der Explosionsschutz wird durch Umsetzung der "integrierten Explosionssicherheit" erreicht und gliedert sich in drei unterschiedliche Schutzziele:
- die primären Schutzziele
- die sekundären Schutzziele
- die teritären Schutzziele
Sie umfassen zunächst Vermeidungsstrategien, die zum Beispiel durch Substitution die Entstehung explosionsfähiger Gemische vermeiden müssen, soweit das nach dem legal definierten Stand der Technik möglich ist. Ist dies nicht umsetzbar, greifen sekundär technische und ggf. auch organisatorische Maßnahmen, welche dem generellen Schutzziel haben, die Zünder auftretender explosionsfähiger Gemische unbedingt zu vermeiden. Erst wenn dies technologisch nicht sicher verhindert werden kann, greift das tertiäre Schutzziel der Auswirkungsbegrenzung im Explosionsschutz (z. B. druckfeste Bauweise, Freiluftaufstellung mit Schutz- und ggf. auch Sicherheitsabständen).
Grundlage hierzu sind gesetzliche Bestimmungen wie zum Beispiel das EU-Gefahrstoffrecht, die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie, die ATEX-Richtlinie der Europäischen Union.
In Deutschland greifen vorranging das Gefahrstoffrecht (Gefahrstoffverordnung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS und die Betriebssicherheitsverordnung mit den konkretisierenden technischen Regeln (TRBS).
Wann muss ein Ex Schutzdokument erstellt werden?
Ein Explosionsschutzdokument muss erstellt werden, wenn die Ermittlung nach § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung ergibt, dass Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte durch gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten oder entstehen können. Dies ist bei atmosphärischen Bedingungen beispielsweise der Fall, wenn in staatlichen Technischen Regeln, in der Beispielsammlung zu der DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" oder der DGUV Information 213-106 (EXschutz-Dokument) in anderen einschlägigen Schriften für den vorliegenden Fall Zonen zugewiesen werden.
Das Explosionsschutzdokument ist grundsätzlich für alle Betriebszustände und Tätigkeiten zu erstellen. Dabei sind auch Betriebszustände zu berücksichtigen, bei denen es in der Vergangenheit betriebs- bzw. branchenspezifisch zu Ereignissen und Schadensfällen gekommen ist.
Ein Explosionsschutzdokument ist auch dann erforderlich, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen getroffen werden. Technische Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre klnnen z. B. Absaugungen und andere Lüftungsanlagen sein. Diese müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung auf Eignung und Funktion geprüft werden.
Dabei handelt es sich um Prüfungen zum Explosionsschutz, die nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung zu den Inhalten eines Explosionsschutzdokumentes gehören.
Für im Einzelfall auftretende, seltene oder örtlich und zeitlich begrenzte Tätigkeiten unter wechselnden Bedingungen, wie z. B. Störungsbeseitigung und Tätigkeiten auf Baustellen, sind Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und durchzuführen. Hierzu kann ein FFreigabeverfahren gemäß Gefahrstoffverordnung angewandt werden. Für Instandhaltungsarbeiten sind die Vorgaben der TRBS 1112 Teil 1 zu berücksichtigen.
Primärer Explosionsschutz
Unter den primären Explosionsschuz fallen alle Maßnahmen, die verhindern, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht - denn die Vermeidung der Fefahr ist besser als jeglicher Schutz. Deshalb sind diese Vorkehrungen immer als Erstes umzusetzen. Folgende Schutzmaßnahmen können ergriffen werden:
- Vermeidung brennbarer Stoffe (Ersatztechnologien)
- Inertisierung (Zugabe von Stickstoff, Kohlendioxid usw.)
- Begrenzung der Konzentration durch natürliche oder technische Belüftung
Sekundärer Explosionsschutz
Wenn Explosionsgefahren durch Maßnahmen zum Verhindern der Bildung explosionsfähiger Atmosphären nicht oder nur unvollständig auszuschließen sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Zündung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Das erforderliche Sicherheitsniveau dieser Vorkehrungen ist abhängig vom möglichen Gefährdungspozential am Einsatzort.
Tertiärer oder konstruktiver Explosionsschutz
Kann das Auftreten gefährlicher eplosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher vermieden werden und ist auch deren Zündung nicht auszuschließen, sind Maßnahmen vorzusehen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein ungefährliches Maß beschränken. Folgende Vorkehrungen sind möglich:
- Druckfeste oder druckstoßfeste Bauweise
- Druchentlastungs- und Druckausgleichseinrichtungen
- Explosionsunterdrückung durch Löscheinrichtung
Was ist eine explosionsfähiges Gemisch?
Tritt ein gefährliches, explosionsfähiges GEmisch in solchen Menschen auf, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen erforderlich werden, wird von einem explosionsfähigen Gemisch gesprochen.
Welchen Inhalt muss ein Explosionsschutzdokument haben?
Das Explosionsschutzdokument enthält das Ergebnis der Beurteilung der Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische und die Darlegung des Explosionsschutzkonzeptes.
Zoneneinteilung
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Diese Einteilung dient als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Entzündung gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre.
Zone 0
Zone 1
Zone 2
Zone 20
Zone 21
Zone 22

Zoneneinteilung
Zone 0
Diese Zone ist ein Bereich, in dem eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel ständig oder häufig vorhanden ist.
Zone 1
Dies ist der Bereich, in dem im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel bilden kann.
Zone 2
Dies ist ein Bereich, in dem im Normalbetrieb eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel normalerweise nicht auftritt, oder nur selten und für kurze Zeit.
Zone 20
Dies ist ein Bereich, in dem gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbaren Staub, der in der Luft enthalten ist, ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 21
Diese Zone ist ein Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenen brennbaren Staub bilden kann.
Zone 22
Dieser Bereich beschreibt den Normalbetrieb, in dem eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphöre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenen brennbaren Staub normalerweise nicht auftritt oder nur sehr selten und für kurze Zeit.
Wer ist verantwortlich für die Erstellung des EX-Schutzdokuments
Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes liegt bei der Unternehmensleitung. Diese kann die Aufgabe zur Erstellung des Dokuments z. B. per betrieblicher Organisation oder Arbeitsvertrag delegieren. Besitzt sie nicht die erforderliche Fachkunde, muss sie sich fachkundig beraten lassen. Für die Entwicklung eines tragfähigen Explosionsschutzkonzeptes ist die Beteiliung von Personen, die Tätigkeiten mit gefährlichen, explosionsfähigen Gemischen durchführen, bzw. von Personen, die für diese Betriebsbereiche verantwortlich sind, erforderlich.
Wann ist eine Atmosphäre als gefährlich und explosionsfähig zu bezeichnen?
Eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre besteht aus einem gefährlichen, explosionsfähigen Gemisch mit Luft als Oxidationsmittel unter atmosphärischen Bedingungen.
Weitere Kompetenzfelder
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Unsere ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitkoordiatoren unterstützen Sie von der Planungsphase sowie über die gesamte Ausführungsphase hinweg.
Betriebs- und Arbeitssicherheit
Mit uns bekommen Sie vollumfängliche Unterstützung in den Bereichen Maschinensicherheit, dem Arbeitsschutz sowie der Konformitätsbewertung. Dabei können Sie auf langjährige Erfahrung und zuverlässige Fachkunde vertrauen.
Maschinensicherheit CE
Im Rahmen der Konformitätsbewertung unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Anforderungen und erstellen für Sie die erforderliche Dokumentation zum Nachweil der Konformität.
Jede Branche bringt ihre spezifischen Herausforderungen mit sich.
Um Ihren Erfolg zu garantieren haben wir das passende Know-How.
Unsere Lestungen orientieren sich an Ihren individuellen Bedürfnissen. Unser Team auch hochqualifizierten Mitarbeiter:innen bietet ein breites Spektrum von Leistungen für den Explosionsschutz. Wir bringen unsere Expertise aktiv in Kundenprojekte ein und erledigen mit hoher und branchenübergreifender Erfahrung die notwendigen Abstimmungen im Projektverlauf, was u. a. einen effizienten und strukturierten Projektablauf sicherstellt.
Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz
Unsere zur Prüfung befähigten Personen gemäß TRBS 1203 und BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1 und 3.3, führen die Prüfungen mit dem Ziel durch, den Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände sicherzustellen.
Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß §15 BetrSichV
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen kontrolliert werden.
Wiederkehrende Prüfung gemäß §16 BetrSichV
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass der sichere Betrieb der zu überwachenden Anlagen regelmäßig nach den Vorgaben der Anlage 2 der BetrSichV geprüft wird.
Explosionsschutzkonzept
Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Betreiber sicherzustellen, dass bei Neuanlagen mit brennbaren Stoffen (vorgeschlagenes Explosionsschutzkonzept) geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um das Ziel des Explosionsschutzes zu erreichen.
Explosionsschutzdokument
Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Betreiber in Abhängigkeit der Gefährdung gefährliche explosionsfähige Gemische die Gefahren besonders auszuweisen (Explosionsschutzdokument mit Gefährdungsbeurteilung und Zündquellenanalyse).
FAQ
Was ist unter Explosionsschutz zu verstehen?
Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Technik, das sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen beschäftigt. Er gehört zum Bereich der Sicherheitstechnik und dient der Verhütung von Schäden an Personen oder Sachgegenständen. Diese können ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten oder defekte Arbeitsmittel haben, die wirksame Zündquellen des zu beurteilenden Systems darstellen. Der Explosionsschutz wird durch Umsetzung der "integrierten Explosionssicherheit" erreicht und gliedert sich in drei unterschiedliche Schutzziele:
- die primären Schutzziele
- die sekundären Schutzziele
- die teritären Schutzziele
Sie umfassen zunächst Vermeidungsstrategien, die zum Beispiel durch Substitution die Entstehung explosionsfähiger Gemische vermeiden müssen, soweit das nach dem legal definierten Stand der Technik möglich ist. Ist dies nicht umsetzbar, greifen sekundär technische und ggf. auch organisatorische Maßnahmen, welche dem generellen Schutzziel haben, die Zünder auftretender explosionsfähiger Gemische unbedingt zu vermeiden. Erst wenn dies technologisch nicht sicher verhindert werden kann, greift das tertiäre Schutzziel der Auswirkungsbegrenzung im Explosionsschutz (z. B. druckfeste Bauweise, Freiluftaufstellung mit Schutz- und ggf. auch Sicherheitsabständen).
Grundlage hierzu sind gesetzliche Bestimmungen wie zum Beispiel das EU-Gefahrstoffrecht, die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie, die ATEX-Richtlinie der Europäischen Union.
In Deutschland greifen vorranging das Gefahrstoffrecht (Gefahrstoffverordnung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS und die Betriebssicherheitsverordnung mit den konkretisierenden technischen Regeln (TRBS).
Wann muss ein Ex Schutzdokument erstellt werden?
Ein Explosionsschutzdokument muss erstellt werden, wenn die Ermittlung nach § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung ergibt, dass Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte durch gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten oder entstehen können. Dies ist bei atmosphärischen Bedingungen beispielsweise der Fall, wenn in staatlichen Technischen Regeln, in der Beispielsammlung zu der DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" oder der DGUV Information 213-106 (EXschutz-Dokument) in anderen einschlägigen Schriften für den vorliegenden Fall Zonen zugewiesen werden.
Das Explosionsschutzdokument ist grundsätzlich für alle Betriebszustände und Tätigkeiten zu erstellen. Dabei sind auch Betriebszustände zu berücksichtigen, bei denen es in der Vergangenheit betriebs- bzw. branchenspezifisch zu Ereignissen und Schadensfällen gekommen ist.
Ein Explosionsschutzdokument ist auch dann erforderlich, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen getroffen werden. Technische Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre klnnen z. B. Absaugungen und andere Lüftungsanlagen sein. Diese müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung auf Eignung und Funktion geprüft werden.
Dabei handelt es sich um Prüfungen zum Explosionsschutz, die nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung zu den Inhalten eines Explosionsschutzdokumentes gehören.
Für im Einzelfall auftretende, seltene oder örtlich und zeitlich begrenzte Tätigkeiten unter wechselnden Bedingungen, wie z. B. Störungsbeseitigung und Tätigkeiten auf Baustellen, sind Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und durchzuführen. Hierzu kann ein FFreigabeverfahren gemäß Gefahrstoffverordnung angewandt werden. Für Instandhaltungsarbeiten sind die Vorgaben der TRBS 1112 Teil 1 zu berücksichtigen.
Primärer Explosionsschutz
Unter den primären Explosionsschuz fallen alle Maßnahmen, die verhindern, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht - denn die Vermeidung der Fefahr ist besser als jeglicher Schutz. Deshalb sind diese Vorkehrungen immer als Erstes umzusetzen. Folgende Schutzmaßnahmen können ergriffen werden:
- Vermeidung brennbarer Stoffe (Ersatztechnologien)
- Inertisierung (Zugabe von Stickstoff, Kohlendioxid usw.)
- Begrenzung der Konzentration durch natürliche oder technische Belüftung
Sekundärer Explosionsschutz
Wenn Explosionsgefahren durch Maßnahmen zum Verhindern der Bildung explosionsfähiger Atmosphären nicht oder nur unvollständig auszuschließen sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Zündung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Das erforderliche Sicherheitsniveau dieser Vorkehrungen ist abhängig vom möglichen Gefährdungspozential am Einsatzort.
Tertiärer oder konstruktiver Explosionsschutz
Kann das Auftreten gefährlicher eplosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher vermieden werden und ist auch deren Zündung nicht auszuschließen, sind Maßnahmen vorzusehen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein ungefährliches Maß beschränken. Folgende Vorkehrungen sind möglich:
- Druckfeste oder druckstoßfeste Bauweise
- Druchentlastungs- und Druckausgleichseinrichtungen
- Explosionsunterdrückung durch Löscheinrichtung
Was ist eine explosionsfähiges Gemisch?
Tritt ein gefährliches, explosionsfähiges GEmisch in solchen Menschen auf, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen erforderlich werden, wird von einem explosionsfähigen Gemisch gesprochen.
Welchen Inhalt muss ein Explosionsschutzdokument haben?
Das Explosionsschutzdokument enthält das Ergebnis der Beurteilung der Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische und die Darlegung des Explosionsschutzkonzeptes.

Zoneneinteilung
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Diese Einteilung dient als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Entzündung gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre.
Zone 0
Diese Zone ist ein Bereich, in dem eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel ständig oder häufig vorhanden ist.
Zone 1
Dies ist der Bereich, in dem im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel bilden kann.
Zone 2
Dies ist ein Bereich, in dem im Normalbetrieb eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel normalerweise nicht auftritt, oder nur selten und für kurze Zeit.
Zone 20
Dies ist ein Bereich, in dem gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbaren Staub, der in der Luft enthalten ist, ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 21
Diese Zone ist ein Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenen brennbaren Staub bilden kann.
Zone 22
Dieser Bereich beschreibt den Normalbetrieb, in dem eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphöre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenen brennbaren Staub normalerweise nicht auftritt oder nur sehr selten und für kurze Zeit.
Wer ist verantwortlich für die Erstellung des EX-Schutzdokuments
Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes liegt bei der Unternehmensleitung. Diese kann die Aufgabe zur Erstellung des Dokuments z. B. per betrieblicher Organisation oder Arbeitsvertrag delegieren. Besitzt sie nicht die erforderliche Fachkunde, muss sie sich fachkundig beraten lassen. Für die Entwicklung eines tragfähigen Explosionsschutzkonzeptes ist die Beteiliung von Personen, die Tätigkeiten mit gefährlichen, explosionsfähigen Gemischen durchführen, bzw. von Personen, die für diese Betriebsbereiche verantwortlich sind, erforderlich.
Wann ist eine Atmosphäre als gefährlich und explosionsfähig zu bezeichnen?
Eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre besteht aus einem gefährlichen, explosionsfähigen Gemisch mit Luft als Oxidationsmittel unter atmosphärischen Bedingungen.
Weitere Kompetenzfelder
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Unsere ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitkoordiatoren unterstützen Sie von der Planungsphase sowie über die gesamte Ausführungsphase hinweg.
Betriebs- und Arbeitssicherheit
Mit uns bekommen Sie vollumfängliche Unterstützung in den Bereichen Maschinensicherheit, dem Arbeitsschutz sowie der Konformitätsbewertung. Dabei können Sie auf langjährige Erfahrung und zuverlässige Fachkunde vertrauen.
Maschinensicherheit CE
Im Rahmen der Konformitätsbewertung unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Anforderungen und erstellen für Sie die erforderliche Dokumentation zum Nachweil der Konformität.
Kontakt
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