Technology To Trust

Maschinen- und Arbeitssicherheit

Technology To Trust

Maschinen- und Arbeitssicherheit

Als Hersteller von technischen Produkten haben Sie eine Fülle von Aufgaben im Bereich Maschinen- und Arbeitssicherheit zu meistern. Nicht nur bei der Beschaffung, der Konstruktion oder einer Veränderung einer Maschine, gilt es die komplexen Rechtsvorschriften zu kennen und umzusetzen. Denn mit der Übergabe der Maschine vom Hersteller an den Betreiber endet der Arbeitsschutz noch lange nicht. Für die nachfolgenden Jahre müssen technische Produkte im täglichen Einsatz sicher bleiben. Auch in einem kleinen Betrieb können Sie nicht alles selbst oder allein machen. Wir unterstützen Sie dort, wo Sie uns brauchen, indem wir für Sie prüfen, beraten, erstellen und schulen.

Ihre Vorteile

All in one

Ob Maschinensicherheit, Arbeitsschutz oder Konformitätsbewertung. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.

Know-how

Nutzen Sie das Know-how und die Erfahrung eines individuellen Teams aus Sachverständigen und Expert:innen für Ihr Projekt. Widmen Sie sich dabei voll und ganz Ihren weiteren Aufgaben. Ihr Thema im Bereich Arbeitsschutz, Maschinensicherheit oder Konformitätsbewertung übernehmen wir.

Flexibilität

Wir arbeiten dort wo Sie uns brauchen. Auf Wunsch weltweit.

ESE GmbH bietet Ihnen eine Vielzahl an Vorteilen.

Unsere Leistungen im Bereich Maschinen- und Arbeitssicherheit

Wir unterstützen Sie dort, wo Sie uns brauchen, indem wir für Sie prüfen, beraten, erstellen und schulen. Nutzen Sie unsere zuverlässige Fachkunde, theoretisches Wissen und praktische Erfahrung.

Gefährdungsbeurteilungen

Infektionsschutz-Gefährdungsbeurteilungen

Betriebsanweisungen

Lockout-Tagout

Prüfung technischer Unterlagen

Explosionsschutz

Schulungen, Workshops, Sicherheitsunterweisungen

Maschinenchecks und wesentliche Veränderung

Arbeitsschutzorganisation

Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Beratung

CE-Konformitätsbewertung

Angebot anfordern

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot abgestimmt auf Ihre Bedürnisse!

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Gefährdungsbeurteilungen

Eine zentrale Aufgabe im Bereich der Arbeits- und Betriebssicherheit ist die systematische Durchführung und Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung. Sie muss regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt werden. Erkennen Sie durch uns rechtzeitige Gefährdungen und treffen Sie mit unserer Erfahrung geeignete Maßnahmen. Wir erstellen Ihre rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung und senken damit unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das vermindert nicht nur Störungen im Betriebsablauf und wirtschaftliche Verluste, sondern trägt zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei.

Betriebsanweisungen

Es gibt Gefährdungen, die nicht mehr durch technische Schutzmaßnahmen, Änderungen des Arbeitsverfahrens oder Verwendung von ungefährlichen Stoffen und Zubereitungen vermieden werden können. Als Betreiber müssen Sie nun umso mehr auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einwirken. Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen bereit und unterweisen/ informieren Sie durch organisatorische Maßnahmen. Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist dabei nicht nur ein Instrument, sondern auch eine allgemeine Pflicht, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung ergibt. Auf Grundlage der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung erstellen wir Ihre erforderlichen Betriebsanweisungen – zielgerichtet und entsprechend den Bedürfnissen in Ihrem Unternehmen.

Lockout-Tagout

Die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalles während Instandhaltungsarbeiten ist um 50 Prozent größer als bei der Durchführung von regulären Arbeiten. Gründe dafür sind unter anderem die direkte Arbeit in einem Gefahrenbereich, das Öffnen von normalerweise geschlossenen Systemen, ausgeschaltete Schutzeinrichtungen, schwierige Umgebungsbedingungen und nicht zuletzt der allseits bestehende Zeitdruck. Definieren Sie mit uns Lockout-Tagout (kurz LoTo) Prozeduren, die gleichzeitig Unfallrisiken und Maschinenausfallzeiten reduzieren. Wir schaffen die Voraussetzungen für Sie, setzen das LoTo-Verfahren in Ihrem Unternehmen um und unterstützen bei Bedarf jederzeit in der Anpassung und Wirksamkeitskontrolle.

Prüfung technischer Unterlagen

Sie sind nicht sicher, ob Ihre technische Dokumentation oder die Ihrer Zulieferer den Anforderungen entspricht? Für die Anschaffung von Neumaschinen bieten wir Ihnen eine Plausibilitätsprüfung an. Die Dokumentationslage Ihrer Altmaschinen prüfen wir für Sie auf Vollständigkeit und stellen den Nachholbedarf fest.

Explosionsschutz

Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen und Regelungen zum Explosionsschutz aus Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung. Dafür ermitteln wir z. B. die Explosionsgefährdungen, analysieren die auftretenden Zündquellen und nehmen eine Zoneneinteilung vor. Die Beschreibung der Maßnahmen führen wir im Explosionsschutzdokument zusammen. Betreiben Sie technische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, sind diese nach aktueller Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend auf ihre Explosionssicherheit zu überprüfen. Mit der Novellierung von 2015 und dem Auslaufen der Übergangsfrist seit dem 31. Mai 2018 sind hierzu konkrete Prüfvorschriften verbindlich. Schaffen Sie mit uns die richtigen Voraussetzungen für die Durchführung. Als befähigte Person führen wir zudem die Prüfung Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch.

Schulungen, Workshops, Sicherheitsunterweisungen

Wir unterstützen Sie mit einem spezifisch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Seminarprogramm. Bei der Zusammenstellung berücksichtigen wir zum Beispiel Ihre betrieblichen Gegebenheiten oder die konkrete Maschine sowie die Vorkenntnisse Ihrer Mitarbeiter:innen. In Aufbauworkshops können wir Ihnen z. B. die Durchführung der Gefährdungs- oder Risikobeurteilung auch intensiv unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse vermitteln. Neben den Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen stellen die Sicherheitsunterweisungen im Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß DGUV Vorschrift 1 eine weitere Anforderung dar. Diese müssen mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Wir führen diese Unterweisungen bequem und effizient für Sie durch.

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Maschinenchecks und wesentliche Veränderung

Auch zukünftig werden in vielen Betrieben noch alte Maschinen anzutreffen sein. Sie verrichten noch gute Arbeit, weisen aber oft ein anderes Sicherheitsniveau als neue Maschinen auf. Zudem ist es üblich, dass diese Maschinen und Anlagen im Laufe der Nutzung umgebaut, aufgerüstet oder erweitert werden. Unter Umständen werden Sie dadurch vom Betreiber zum Hersteller einer „neuen“ Maschine – die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. die deutsche Maschinenverordnung (9. ProdSV) vollständig erfüllen muss. Diesen Sachverhalt stellen wir für Sie fest und dokumentieren die Bewertungsgrundlage. Unsere erfahrenen Expert:innen unterstützen Sie dabei, dass das Sicherheitsniveau der Altmaschine weiterhin mit den heutigen Anforderungen vereinbar bleibt. Auf Wunsch fassen unsere Sachverständigen die Ergebnisse der Betrachtungen in einer gutachterlichen Stellungnahme für Sie zusammen. Erkannte Defizite versehen wir auf Wunsch gleich mit möglichen Lösungsvorschlägen.

Arbeitsschutzorganisation

Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Betrieb. Am wirkungsvollsten ist diese, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens integriert sind. Trotz zahlreicher Handlungsanleitungen hängt eine effektive Umsetzung immer auch von individuellen Faktoren ab. Verbessern Sie mit uns den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.

Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig. Ein SiGeKo muss laut Gesetz ab einer bestimmten Baustellengröße oder durch die Beteiligung mehrerer Arbeitgeber bei Baumaßnahmen im Industrieumfeld einberufen werden. Gefahrensituationen auf Baustellen können vor allem durch sich schnell verändernde Arbeitsumgebungen und Witterungsverhältnisse, Termin- und Kostendruck oder wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander ablaufen, entstehen.

Bauherr:in, Bauleiter:in und Bauunternehmen tragen bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf der Baustelle eine Mitverantwortung. Unsere ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren unterstützen Sie bereits in der Planungsphase bei der Ausarbeitung erforderlicher Unterlagen, Beratungen zu Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und über die gesamte Ausführungsphase hinweg mit Sicherheitsbegehungen und –besprechungen.

Beratung

Maschinen- und Arbeitssicherheit ist unsere tägliche Beschäftigung. Nutzen Sie unser umfassendes Know-how und unsere Erfahrung. Gern beraten wir Sie zu Ihrer speziellen Frage oder stehen bei der Klärung eines Sachverhalts lösungsorientiert und pragmatisch zur Seite.

CE-Konformitätsbewertung

Im Rahmen der Konformitätsbewertung unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Anforderungen und erstellen für Sie die erforderliche Dokumentation zum Nachweis der Konformität mit den geltenden Richtlinien. Anforderungen aus europäischen Richtlinien werden durch zahlreiche harmonisierte Normen konkretisiert. Die Anwendung dieser Normen vereinfacht den Nachweis Ihrer Konformität und CE-Kennzeichnung.

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