Jede Branche bringt ihre spezifischen Herausforderungen mit sich. Um Ihren Erfolg zu garantieren, haben wir das passende Know-How.
Unsere Leistungen orientieren sich an Ihren individuellen Bedürfnissen. Unser Team aus hoch qualifizierten Mitarbeiter:innen bietet ein breites Spektrum von Leistungen für den Explosionsschutz. Wir bringen unsere Expertise aktiv in Kundenprojekte ein und erledigen mit hoher und branchenübergreifender Erfahrung die notwendigen Abstimmungen im Projektverlauf, was u. a. einen effizienten und strukturierten Projektablauf sicherstellt.
Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz
Unsere zur Prüfung befähigten Personen gemäß TRBS 1203 und BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1 und 3.3, führen die Prüfungen mit dem Ziel durch, den Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände sicherzustellen.
Konformitätsbewertungen nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Für den Nachweis der Konformität Ihres Produkts nach der ATEX-Richtlinie und der Eignung für das Inverkehrsbringen auf dem EU-Markt, bieten wir Ihnen eine umfassende Konformitätsbewertung nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU an.
Wiederkehrende Prüfung gemäß §16 BetrSichV
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass der sichere Betrieb der zu überwachenden Anlagen regelmäßig nach den Vorgaben der Anlage 2 der BetrSichV geprüft wird.
Explosionsschutzzonen und Explosionsschutzpläne
Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Betreiber sicherzustellen, dass bei Neuanlagen mit brennbaren Stoffen (vorgeschlagenes Explosionsschutzkonzept) geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um das Ziel des Explosionsschutzes zu erreichen.
Nachweisführung zur Eigensicherheit
Unsere Expert:innen übernehmen für Sie die Nachweisführung zur Eigensicherheit nach der Norm DIN EN 60079-11.
Explosionsschutzdokument
Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Betreiber in Abhängigkeit der Gefährdung gefährliche explosionsfähige Gemische die Gefahren besonders auszuweisen (Explosionsschutzdokument mit Gefährdungsbeurteilung und Zündquellenanalyse).
Beratungen, Schulungen, Workshops
Rund um das Thema Explosionsschutz führen wir umfassende Beratungen, Schulungen und Workshops durch.
FAQ
Was ist unter Explosionsschutz zu verstehen?
Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Technik, das sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen beschäftigt. Er gehört zum Bereich der Sicherheitstechnik und dient der Verhütung von Schäden an Personen oder Sachgegenständen. Diese können ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten oder defekte Arbeitsmittel haben, die wirksame Zündquellen des zu beurteilenden Systems darstellen. Der Explosionsschutz wird durch Umsetzung der „integrierten Explosionssicherheit“ erreicht und gliedert sich in drei unterschiedliche Schutzziele, die primären Schutzziele, die sekundären Schutzziele und die tertiären Schutzziele. Grundlage hierzu sind gesetzliche Bestimmungen wie zum Beispiel das EU-Gefahrstoffrecht, die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie, die ATEX-Richtlinie der Europäischen Union.
In Deutschland greifen vorrangig das Gefahrstoffrecht, die Gefahrstoffverordnung, mit den technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS und die Betriebssicherheitsverordnung mit den konkretisierenden technischen Regeln (TRBS). Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes liegt bei der Unternehmensleitung.

Primärer Explosionsschutz
Unter den primären Explosionsschutz fallen alle Maßnahmen, die verhindern, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht, denn die Vermeidung der Gefahr ist besser als jeglicher Schutz. Deshalb sind diese Vorkehrungen immer als Erstes umzusetzen. Folgende Schutzmaßnahmen können ergriffen werden:
- Vermeidung brennbarer Stoffe (Ersatztechnologien)
- Intertisierung (Zugabe von Stickstoff, Kohlendioxid usw.)
- Begrenzung der Konzentration durch natürliche oder technische Belüftung
Sekundärer Explosionsschutz
Wenn Explosionsgefahren durch Maßnahmen zum Verhindern der Bildung explosionsfähiger Atmosphären nicht oder nur unvollständig auszuschließen sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Zündung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Das erforderliche Sicherheitsniveau dieser Vorkehrungen ist abhängig vom möglichen Gefährdungspotential am Einsatzort.
Tertiärer oder konstruktiver Explosionsschutz
Kann das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher vermieden werden und ist auch deren Zündung nicht auszuschließen, sind Maßnahmen vorzusehen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein ungefährliches Maß beschränken. Folgende Vorkehrungen sind möglich:
- Druckfeste oder druckstoßfeste Bauweise
- Druckentlastungs- und Druckausgleichseinrichtungen
- Explosionsunterdrückung durch Löscheinrichtung
Zoneneinteilung
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Diese Einteilung dient als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Entzündung gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre.
Zone 0
Diese Zone ist ein Bereich, in dem eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel ständig oder häufig vorhanden ist.
Zone 1
Dies ist der Bereich, in dem im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel bilden kann.
Zone 2
Dies ist ein Bereich, in dem im Normalbetrieb eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel normalerweise nicht auftritt, oder nur selten und für kurze Zeit.
Zone 20
Dies ist ein Bereich, in dem gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbaren Staub, der in der Luft enthalten ist, ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 21
Diese Zone ist ein Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenen brennbaren Staub bilden kann.
Zone 22
Dieser Bereich beschreibt den Normalbetrieb, in dem eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenen brennbaren Staub normalerweise nicht auftritt oder nur sehr selten und für kurze Zeit.
Wann muss ein Ex Schutzdokument erstellt werden?
Ein Explosionsschutzdokument muss erstellt werden, wenn die Ermittlung nach § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung ergibt, dass Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte durch gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten oder entstehen können. Es ist grundsätzlich für alle Betriebszustände und Tätigkeiten zu erstellen. Dabei sind auch Betriebszustände zu berücksichtigen, bei denen es in der Vergangenheit betriebs- bzw. branchenspezifisch zu Ereignissen und Schadensfällen gekommen ist.
Zudem ist das Explosionsschutzdokument erforderlich, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen getroffen werden. Technische Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre können z. B. Absaugungen und andere Lüftungsanlagen sein. Diese müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung auf Eignung und Funktion geprüft werden. Dabei handelt es sich um Prüfungen zum Explosionsschutz, die nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung zu den Inhalten eines Explosionsschutzdokumentes gehören.
Für im Einzelfall auftretende, seltene oder örtlich sowie zeitlich begrenzte Tätigkeiten unter wechselnden Bedingungen sind Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und durchzuführen. Hierzu kann ein Freigabeverfahren gemäß Gefahrstoffverordnung angewandt werden. Für Instandhaltungsarbeiten sind die Vorgaben der TRBS 1112 Teil 1 zu berücksichtigen.
Weitere Kompetenzfelder
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Unsere ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitkoordiatoren unterstützen Sie von der Planungsphase sowie über die gesamte Ausführungsphase hinweg.
Betriebs- und Arbeitssicherheit
Mit uns bekommen Sie vollumfängliche Unterstützung in den Bereichen Maschinensicherheit, dem Arbeitsschutz sowie der Konformitätsbewertung. Dabei können Sie auf langjährige Erfahrung und zuverlässige Fachkunde vertrauen.
Maschinensicherheit CE
Im Rahmen der Konformitätsbewertung unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Anforderungen und erstellen für Sie die erforderliche Dokumentation zum Nachweil der Konformität.
Jede Branche bringt ihre spezifischen Herausforderungen mit sich. Um Ihren Erfolg zu garantieren, haben wir das passende Know-How.
Unsere Leistungen orientieren sich an Ihren individuellen Bedürfnissen. Unser Team aus hoch qualifizierten Mitarbeiter:innen bietet ein breites Spektrum von Leistungen für den Explosionsschutz. Wir bringen unsere Expertise aktiv in Kundenprojekte ein und erledigen mit hoher und branchenübergreifender Erfahrung die notwendigen Abstimmungen im Projektverlauf, was u. a. einen effizienten und strukturierten Projektablauf sicherstellt.
Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz
Unsere zur Prüfung befähigten Personen gemäß TRBS 1203 und BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1 und 3.3, führen die Prüfungen mit dem Ziel durch, den Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände sicherzustellen.
Konformitätsbewertungen nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Für den Nachweis der Konformität Ihres Produkts nach der ATEX-Richtlinie und der Eignung für das Inverkehrsbringen auf dem EU-Markt, bieten wir Ihnen eine umfassende Konformitätsbewertung nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU an.
Wiederkehrende Prüfung gemäß §16 BetrSichV
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass der sichere Betrieb der zu überwachenden Anlagen regelmäßig nach den Vorgaben der Anlage 2 der BetrSichV geprüft wird.
Explosionsschutzkonzept
Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Betreiber sicherzustellen, dass bei Neuanlagen mit brennbaren Stoffen (vorgeschlagenes Explosionsschutzkonzept) geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um das Ziel des Explosionsschutzes zu erreichen.
Nachweisführung zur Eigensicherheit
Unsere Expert:innen übernehmen für Sie die Nachweisführung zur Eigensicherheit nach der Norm DIN EN 60079-11.
Explosionsschutzdokument
Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Betreiber in Abhängigkeit der Gefährdung gefährliche explosionsfähige Gemische die Gefahren besonders auszuweisen (Explosionsschutzdokument mit Gefährdungsbeurteilung und Zündquellenanalyse).
Beratungen, Schulungen, Workshops
Rund um das Thema Explosionsschutz führen wir umfassende Beratungen, Schulungen und Workshops durch.
FAQ

Was ist unter Explosionsschutz zu verstehen?
Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Technik, das sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen beschäftigt. Er gehört zum Bereich der Sicherheitstechnik und dient der Verhütung von Schäden an Personen oder Sachgegenständen. Diese können ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten oder defekte Arbeitsmittel haben, die wirksame Zündquellen des zu beurteilenden Systems darstellen. Der Explosionsschutz wird durch Umsetzung der „integrierten Explosionssicherheit“ erreicht und gliedert sich in drei unterschiedliche Schutzziele, die primären Schutzziele, die sekundären Schutzziele und die tertiären Schutzziele. Grundlage hierzu sind gesetzliche Bestimmungen wie zum Beispiel das EU-Gefahrstoffrecht, die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie, die ATEX-Richtlinie der Europäischen Union.
In Deutschland greifen vorrangig das Gefahrstoffrecht, die Gefahrstoffverordnung, mit den technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS und die Betriebssicherheitsverordnung mit den konkretisierenden technischen Regeln (TRBS). Die Verantwortung für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes liegt bei der Unternehmensleitung.
Primärer Explosionsschutz
Unter den primären Explosionsschutz fallen alle Maßnahmen, die verhindern, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht, denn die Vermeidung der Fefahr ist besser als jeglicher Schutz. Deshalb sind diese Vorkehrungen immer als Erstes umzusetzen. Die Vermeidung brennbarer Stoffe, Intertisierung sowie die Begrenzung der Konzentration durch natürliche oder technische Belüftung können hier als Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Sekundärer Explosionsschutz
Wenn Explosionsgefahren durch Maßnahmen zum Verhindern der Bildung explosionsfähiger Atmosphären nicht oder nur unvollständig auszuschließen sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Zündung explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Das erforderliche Sicherheitsniveau dieser Vorkehrungen ist abhängig vom möglichen Gefährdungspotential am Einsatzort.
Tertiärer oder konstruktiver Explosionsschutz
Kann das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher vermieden werden und ist auch deren Zündung nicht auszuschließen, sind Maßnahmen vorzusehen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein ungefährliches Maß beschränken. Dabei sind eine druckfeste oder druckstoßfeste Bauweise, eine Druckentlastungs- und Druckausgleichseinrichtungen sowie die Explosionsunterdrückung durch Löscheinrichtung mögliche Vorkehrungen.
Zoneneinteilung
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Diese Einteilung dient als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Entzündung gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre.
Zone 0
Diese Zone ist ein Bereich, in dem eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel ständig oder häufig vorhanden ist.
Zone 1
Dies ist der Bereich, in dem im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel bilden kann.
Zone 2
Dies ist ein Bereich, in dem im Normalbetrieb eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel normalerweise nicht auftritt, oder nur selten und für kurze Zeit.
Zone 20
Dies ist ein Bereich, in dem gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbaren Staub, der in der Luft enthalten ist, ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 21
Diese Zone ist ein Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenen brennbaren Staub bilden kann.
Zone 22
Dieser Bereich beschreibt den Normalbetrieb, in dem eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenen brennbaren Staub normalerweise nicht auftritt oder nur sehr selten und für kurze Zeit.
Wann muss ein Ex Schutzdokument erstellt werden?
Ein Explosionsschutzdokument muss erstellt werden, wenn die Ermittlung nach § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung ergibt, dass Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte durch gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten oder entstehen können. Es ist grundsätzlich für alle Betriebszustände und Tätigkeiten zu erstellen. Dabei sind auch Betriebszustände zu berücksichtigen, bei denen es in der Vergangenheit betriebs- bzw. branchenspezifisch zu Ereignissen und Schadensfällen gekommen ist.
Zudem ist das Explosionsschutzdokument erforderlich, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen getroffen werden. Technische Maßnahmen zur sicheren Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre können z. B. Absaugungen und andere Lüftungsanlagen sein. Diese müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung auf Eignung und Funktion geprüft werden. Dabei handelt es sich um Prüfungen zum Explosionsschutz, die nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung zu den Inhalten eines Explosionsschutzdokumentes gehören.
Für im Einzelfall auftretende, seltene oder örtlich sowie zeitlich begrenzte Tätigkeiten unter wechselnden Bedingungen sind Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und durchzuführen. Hierzu kann ein Freigabeverfahren gemäß Gefahrstoffverordnung angewandt werden. Für Instandhaltungsarbeiten sind die Vorgaben der TRBS 1112 Teil 1 zu berücksichtigen.
Weitere Kompetenzfelder
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Unsere ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitkoordiatoren unterstützen Sie von der Planungsphase sowie über die gesamte Ausführungsphase hinweg.
Betriebs- und Arbeitssicherheit
Mit uns bekommen Sie vollumfängliche Unterstützung in den Bereichen Maschinensicherheit, dem Arbeitsschutz sowie der Konformitätsbewertung. Dabei können Sie auf langjährige Erfahrung und zuverlässige Fachkunde vertrauen.
Maschinensicherheit CE
Im Rahmen der Konformitätsbewertung unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Anforderungen und erstellen für Sie die erforderliche Dokumentation zum Nachweil der Konformität.
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