Ihre Vorteile
Leistungsstarker, verlässlicher Partner
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für individuelle Brandschutzplanung. Mit unserem umfassenden Know-How garantieren wir Ihre Sicherheit.
Transparenz und klare Kommunikation
Ein transparentes Vorgehen, sowie eine klare, eindeutige und frühzeitige Kommunikation ist für uns selbstverständlich.
Kompetenz
Wir bestechen durch unsere Fachkompetenz und Domänenwissen. Dabei ist es uns wichtig kundenorientiert zu arbeiten und abgesprochene Termine einzuhalten.

Unsere Leistungen im Brandschutz für Neubau, Sanierung und Umbau
Unser Vorgehen
Die ESE GmbH ist Sachverständiger für den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Sie profitieren von unserer umfassenden, betrieblichen Prävention. Gerne besichtigen wir Ihr Objekt für eine erste Einschätzung oder stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
Erstgespräch
Gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf.
Umfangsprüfung
Wir prüfen den exakten Umfang für Ihr Unternehmen.
Objektbegehung
Wir erfassen alle relevanten Informationen.
Angebotserstellung
Sie erhalten Ihr individuell angepasstes Angebot.
Auftragsumsetzung
Wir erstellen Ihre erforderlichen Dokumente und Unterlagen.
Angebot anfordern
Wir unterstützen Sie beim organisatorischen Brandschutz, denn dieser umfasst unter anderem die Erstellung von Alarmplänen, der Brandschutzordnung und der Brandschutzpläne. Dabei arbeiten wir stets an den gesetzlichen Anforderungen und können Ihnen durch unsere langjährige Erfahrung normgerechte Brandschutzpläne erstellen. Gern beraten wir Sie zusätzlich zu den Themen Evakuierungspläne, Laufkarten, Bestuhlungspläne oder Flucht- und Rettungspläne.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot abgestimmt auf Ihre Bedürnisse!


Was ist eine Brandschutzordnung?
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.
Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist in Deutschland nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben. Auch in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Allerdings sind für Arbeitsstätten geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben, beispielsweise in Form der Brandschutzordnung.
Die DIN 14096 definiert eine in Deutschland anerkannte Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung. Diese müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

Wann ist die Erstellung einer Brandschutzordnung notwendig?
Grundsätzlich muss jedes Gebäude oder bauliche Anlage, die gesetzlich als Sonderbauten eingestuft werden, eine Brandschutzordnung vorweisen. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsstätten, große Industriebauten, Veranstaltungsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten, Verkaufsstätten, bauliche Anlagen und Räume, in denen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr gerechnet werden muss.
Die Forderung nach einer Brandschutzordnung ist von der objektspezifischen Risikoeinschätzung der Genehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle oder eines Brandschutzsachverständigen abhängig. Sie ergibt sich aus den bauordnungsrechlichen Auflagen der Baugenehmigung und/oder dem Brandschutzkonzept.

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