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Brandschutz

Sicherheit nach Konzept und bis ins Detail

Brandschutz ist ein wichtiges Thema. Seine Einhaltung und Wartung ist Vorschrift für jedes Gebäude. Dafür werden kompetente Experten und Expertinnen benötigt, die das Thema Brandschutz vom Planungsprozess über ein reibungsloses Genehmigungsverfahren praxisnah auf die Baustelle bringen. Wirtschaftlich orientierte und zuverlässige Planungen für Gebäude und Anlagen zu entwickeln, bildet unsere Grundeinstellung im Bereich Brandschutz. Binden Sie uns daher frühzeitig in die Entwurfs- oder Sanierungsplanung mit ein und profitieren Sie von unserem Know-How. So können wir für Sie die Weichen stellen, um maximale Sicherheit im Bereich Brandschutz für minimale Investitionen zu gewährleisten.

Ihre Vorteile

Leistungsstarker, verlässlicher Partner

Wir sind Ihr verlässlicher Partner für individuelle Brandschutzplanung. Mit unserem umfassenden Know-How garantieren wir Ihre Sicherheit.

Transparenz und klare Kommunikation

Ein transparentes Vorgehen, sowie eine klare, eindeutige und frühzeitige Kommunikation ist für uns selbstverständlich.

Kompetenz

Wir bestechen durch unsere Fachkompetenz und Domänenwissen. Dabei ist es uns wichtig kundenorientiert zu arbeiten und abgesprochene Termine einzuhalten.

Brandschutzmanagementregelkreis

Unser Vorgehen

Die ESE GmbH ist Sachverständiger für den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Sie profitieren von unserer umfassenden, betrieblichen Prävention. Gerne besichtigen wir Ihr Objekt für eine erste Einschätzung oder stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Erstgespräch

Gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf.

Umfangsprüfung

Wir prüfen den exakten Umfang für Ihr Unternehmen.

Objektbegehung

Wir erfassen alle relevanten Informationen.

Angebotserstellung

Sie erhalten Ihr individuell angepasstes Angebot.

Auftragsumsetzung

Wir erstellen Ihre erforderlichen Dokumente und Unterlagen.

Angebot anfordern

Wir unterstützen Sie beim organisatorischen Brandschutz, denn dieser umfasst unter anderem die Erstellung von Alarmplänen, der Brandschutzordnung und der Brandschutzpläne. Dabei arbeiten wir stets an den gesetzlichen Anforderungen und können Ihnen durch unsere langjährige Erfahrung normgerechte Brandschutzpläne erstellen. Gern beraten wir Sie zusätzlich zu den Themen Evakuierungspläne, Laufkarten, Bestuhlungspläne oder Flucht- und Rettungspläne.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot abgestimmt auf Ihre Bedürnisse!

Wo findet der Brandschutz Einsatz?

Der Brandschutz findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wieder. Die Anforderungen an den Brandschutz werden durch verschiedene Gesetze, Vorschriften und Richtlinien geregelt. Der Brandschutz wird in mehrere Arten unterteil:

Vorbeugender Brandschutz:
Alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden soweit wie möglich einzuschränken.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich wie folgt:

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz

Abwehrender Brandschutz:
Der abwehrende Brandschutz umfasst in erster Linie die Löschmaßnahmen der Feuerwehr. Um die Primärschäden so gering wie möglich zu halten, gehört zum Löschen auch das Verringern der Begleitschäden dazu.

Brandschutzziele Grafik

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Bei einem Brandschutzkonzept handelt es sich um die Gesamtheit aller erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern. Zudem soll es die Rettung von Personen im Brandfall ermöglichen. Wichtig dabei ist es, dass das Konzept individuell auf das betreffende Gebäude und seine Nutzung abgestimmt ist.
Der Begriff wird oft synonym für einen Brandschutznachweis in From eines Brandschutzkonzeptes als auch für ein betriebliches, ganzheitliches Brandschutzkonzept verwendet. Ein Brandschutzkonzept als Brandschutznachweis enthält oft nur die baurechtliche erforderlichen Bauschutzmaßnahmen und lässt die Anforderungen und Schutzziele des Arbeitsstättenrechts, des Unternehmens und der Sachversicherung außen vor.
Das Brandschutzkonzept ist darüber hinaus die Grundlage für die Brandschutzordnung. Diese stellt eine Art Betriebsanweisung für die Verhütung von Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall dar und muss in Teilen öffentlich in Gebäuden aushängen.

Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?

Brandschutzkonzepte basieren auf mehreren gesetzlichen Verordnungen. Grundsätzlich erforderlich sind sie bei Sonderbauten sowie bei Abweichung von baurechtlichen Anforderungen. Zu diesen gehören unter anderem Bürogebäude und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, ebenso wie alle Hochhäuser und Krankenhäuser.
Inwiefern für andere Gebäude ein Brandschutzkonzept rechtlich notwendig ist, hängt von der jeweiligen Ladesbauordnung ab. Baurecht wird in Deutschland grundsätzlich auf Länderebene geregelt. Zudem können auch Versicherungen ein Brandschutzkonzept verlangen.

Was enthält ein Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept zum Bauantrag ist eine Dokumentation über sämtliche Maßnahmen, die für den Brandschutz getroffen wurden oder zu treffen sind. Dies können organisatorische, anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen sein.
Besonders zu beachten gilt, dass bei Neubauten ein Brandschutzkonzept bereits vor Baubeginn vorliegen muss. Danach ist es notwendig, regelmäßige Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten vorzunehmen.

Was ist ein Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis kann als Teilleistung des Brandschutzkonzeptes gesehen werden. Er stellt die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, einschließlich der Abweichungen vom Baurecht und Kompensation, schriftlich und zeichnerich dar.
Zur Einhaltung der Anforderungen des baulichen Brandschutzes wird in den meisten Landesbauordnungen ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept verlangt. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben, einschließlich von Anlagen. Werden Brandschutznachweise gefordert gilt dies ebenso für Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3, die bei Wohnhäusern und Bürogebäude nicht durch Prüfingenieure geprüft werden. Wird kein separater Brandschutznachweis erstellt, beinhalten die vom Entwurfsverfasser zum Bauantrag eingereichten Planunterlagen und Beschreibungen den Brandschutznachweis.

ESE GmbH Brandschutzgutachten

Erstellen und Prüfen von Brandschutznachweisen

Die Berechtigung zum Erstellen von Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren, die in der Regel dem Entwurfsverfasser zustehen, schließt in den meisten Landesbauordnungen die Berechtigung zur Erstellung von Brandschutznachweisen mit ein. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmeregelungen in den verschiedenen Bundesländern.

Gemäß § 66 MBO müssen Brandschutznachweise bei Sonderbauten, bei Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 von der Bauaufsicht oder von Prüfingenieuren (in einigen Bundesländern auch von Prüfsachverständigen) für den Brandschutz geprüft werden. Brandschutznachweise für Wohngebäude der GK 4, die von Bauvorlageberechtigten, welche die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben, erstellt wurden, sind in einigen Bundesländern von der Prüfung ausgenommen.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.
Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist in Deutschland nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben. Auch in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Allerdings sind für Arbeitsstätten geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben, beispielsweise in Form der Brandschutzordnung.
Die DIN 14096 definiert eine in Deutschland anerkannte Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung. Diese müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

ESE GmbH Brandschutzverordnung

Wann ist die Erstellung einer Brandschutzordnung notwendig?

Grundsätzlich muss jedes Gebäude oder bauliche Anlage, die gesetzlich als Sonderbauten eingestuft werden, eine Brandschutzordnung vorweisen. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsstätten, große Industriebauten, Veranstaltungsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten, Verkaufsstätten, bauliche Anlagen und Räume, in denen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr gerechnet werden muss.
Die Forderung nach einer Brandschutzordnung ist von der objektspezifischen Risikoeinschätzung der Genehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle oder eines Brandschutzsachverständigen abhängig. Sie ergibt sich aus den bauordnungsrechlichen Auflagen der Baugenehmigung und/oder dem Brandschutzkonzept.

Was sind Brandschutzpläne?

Brandschutzpläne beinhalten Grundrisse von Gebäuden bzw. Gebäudekomplexen, in denen Fluchtwege und Branschutzeinrichtungen erfasst sind. Des Weiteren befinden sich in Brandschutzplänen detaillierte Angaben zu Gefährdungspotentialen, Raumbezeichnungen, Lösch- und Meldetechniken sowie Bedieneinrichtungen der Anlagentechnik. Darüber hinaus dokumentiert der Brandschutz ebenfalls Informationen wie Wandqualitäten (Brandwände), Feuerschutztüren oder Rettungswege. In der Regel werden Brandschutzpläne in den Größen DIN A4 oder DIN A3 gefertigt.

Brandschutzpläne sind der Oberbegriff der Feuerwehrpläne sowie der Flucht- und Rettungspläne. Da die Begriffe Feuerwehrplan sowie Flucht- und Rettungsplan ebenfalls im Baurecht verankert sind, sind diese rechtmäßiger einzusetzen als der Begriff Brandschutzplan. Letzterer wurde vom Verband der Schadenversicherer geprägt.

ESE GmbH Brandschutzplan

Wann ist ein Brandschutzplan notwendig?

Gemäß § 4 Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber für den Betrieb einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die Flucht- und Rettungspläne sind in den neuralgischen Bereichen des Betriebs in ausreichender Zahl auszuhängen. Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Geeignete Stellen sind beispielsweise zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten, z. B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Ist am Ort des Aushangs eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, muss der Flucht- und Rettungsplan auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung nutzbar sein. Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung oder Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien erreicht werden.

Was ist ein Evakuierungs- / Entfluchtungskonzept?

Für Sondergebäude kommt der fachgerechten Auslegung der Flucht- und Rettungswege eine wesentliche Bedeutung zu, da diese mit den allgemeinen baurechtlichen Vorgaben allein nicht ausreichend bewertet werden können.
Für verschiedene Einrichtungen verlangen die Zulassungsbehörden für den Nachweis zum Entfluchtungskonzept, eine diesbezügliche Berechnung.
Im Entfluchtungskonzept sind auch Anweisungen für Hilfskräfte, wie Brandschutz- und Evakuierungshelfer, zum Verhalten im Brand und/oder im Gefahrenfall enthalten.
Die Inhalte der Verhaltensregeln sind auf die jeweilige Situation angepasst und beschreiben die Gesamtheit aller im Vorhinhein eingearbeiteten Gefahrenszenarien.

Kontakt

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