Verträge – der Garant für faire Zusammenarbeit



Vertragsbasis als Grundlage der Zusammenarbeit

Zusammenarbeit braucht Regeln.

  • Werkverträge,
  • Dienstleistungsverträge und
  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge (unbefristet zugelassen)

sind Ihre und unsere erprobten Geschäftsgrundlagen.

Gern fassen wir die langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit in einen Rahmenvertrag, den wir auf der Basis Ihrer Vorstellungen mit Ihnen abstimmen.

Somit können wir die gesamte Spannweite von der Überlassung einzelner Spezialisten für die Aufgabenerledigung in Ihrer Regie bis hin zur Übernahme von Projektverantwortung zum Festpreis durch uns gemeinsam mit Ihnen gestalten. 
ESE AKTUELL
08.06.2010
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